Wann müssen Sie sich rezertifizieren?

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Die Zertifikate der GPM/PM-Zert sind zeitlich befristet. Deshalb ist eine Rezertifizierung alle fünf Jahre notwendig. Es wäre doch schade, wenn Sie Ihr Zertifikat verfallen ließen!

Wenn Sie gerade Ihre Zertifizierung - ganz gleich welches Level - erlangt haben, können Sie erst einmal durchatmen und sich (wieder) auf die Arbeit konzentrieren. Eine Verlängerung des Zertifikats ist erst nach fünf Jahren notwendig. Doch wer kann sich nach fünf Jahren noch an alle Details der bis dahin bearbeiteten Projekte erinnern? Hier hilft die PM-Zert mit einem „Intermediate-Check“. Dieser so genannte „I-Check“ ist für die Rezertifizierung nicht verpflichtend. Er stellt allerdings eine gute Vorbereitung auf die eigentliche Re-Zertifizierung dar. Wer den „I-Check“ nach zweieinhalb Jahren gewissenhaft ausfüllt und die bis dahin behandelten Projekte Revue passieren lässt, hat für seine Rezertifizierung eine gute Grundlage.

Rezertifizierung Level D
Für die Verlängerung des Level D-Zertifikats gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie eine 30 Minuten lange mündliche Prüfung, vergleichbar zur Erstzertifizierung, ablegen. Die weit häufiger angewandte Möglichkeit ist jedoch diese: Sie stellen Ihre PM-Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre zusammen. Darin weist Sie nach, dass er in dieser Zeit mindestens zwölf Monate in Projekten gearbeitet haben. Man muss also belegen, dass man auch im PM aktiv war. Dazu gibt es ein Formular, das schriftlich auszufüllen ist oder auch Online. Der Teilnehmer erhält hierfür einen Link von der PM-Zert. Dort kann er über das „Rezertifizierungsportal“ seine Erfahrungen dokumentieren. Außerdem verlangt die PM-Zert eine Liste der Projekte, bei denen der Kandidat mitgearbeitet hat und welche Positionen er dort belegt hat. Zusätzlich gilt es zwei Referenzpersonen mit ihrer E-Mail-Adresse zu nennen. Formal gehören außerdem der Antrag (Formular von der PM-Zert) ein Lebenslauf, sowie die Selbstbewertung und die Gebühr zur Zertifikatsverlängerung (2016 sind es 250 € zzgl. MwSt.) dazu.

Die PM-Zert behält sich zusätzlich das Recht vor, den Kandidaten gegebenenfalls zu einer mündlichen Prüfung einzuladen.

Rezertifizierung Level C, B und A
Die Zertifikatsinhaber von Level C, B und A müssen für ihre Rezertifizierung etwas mehr Zeit und Energie aufwenden. Sie benötigen ebenso wie Level D ein Formular von der PM-Zert, einen Lebenslauf und eine Selbstbewertung. Zudem jedoch müssen sie schriftliche Nachweise über die PM-Tätigkeiten, -Erfahrungen und -Weiterbildungen einreichen.

Der Nachweis zur PM-Erfahrung sollte dem jeweiligen Zertifikatslevel entsprechen. Ausschlaggebend sind hierfür die Vertiefung der jeweiligen PM-Bereiche und ein Auslastungsgrad von mindestens 50 Prozent. Allerdings erkennt die PM-Zert auch Tätigkeiten unterhalb des Zertifikatslevels oder außerhalb von Projekten an. Auch höher bewertete Erfahrungen werden angerechnet, solange der Kandidat eine Höherzertifizierung anstrebt. Dazu ist eine genaue Rollenbeschreibung mit Dauer und Auslastungsgrad auf einem zusätzlichen Blatt einzureichen.

Der Mindestaufwand für den PM-Weiterbildungsnachweis beträgt sechs Tage (60 Stunden) während der vergangenen fünf Jahre. Diese Anforderung kann auf unterschiedliche Wege erfüllt werden. Hierzu zählen die Teilnahme an Trainingsveranstaltungen, Fachtagungen, eigene Lehr-, Vortrags- oder Prüfertätigkeit, eigene Publikationen zum Thema PM und das Selbststudium von PM-Literatur.

Auch für die Rezertifizierung Level C, B und A ist eine Gebühr fällig und die PM-Zert teilt nach der Überprüfung der Angaben ihr Ergebnis schriftlich mit. Erfüllen Sie alle Anforderungen, gilt die Zertifikatsverlängerung für weitere fünf Jahre. Fällt die Beurteilung negativ aus, wird das Zertifikat nicht verlängert und erlischt nach einem Jahr. Gleiches gilt, wenn Sie sich nicht rechtzeitig um die Rezertifizierung kümmern.

Die PM-Zert gewährt allerdings eine Karenzzeit von einem halben Jahr. Wenn das Ablaufdatum des Zertifikats nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ist eine „wieder auflebende Verlängerung“ möglich. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie ein neues Zertifikat beantragen! Gesetzlich geschützte Zeiten der Nichtbeschäftigung wie Mutterschutz, Elternzeit und ähnliches werden natürlich auf die Zertifikatsdauer angerechnet, solange der Kandidat die entsprechenden Nachweise erbringt.

Alle Informationen mit vielen Fallbeispielen und anschaulichen Formvorlagen gibt es nachzulesen in Auf den Punkt gebracht. (Mark Reuter, 2015).

 

Autor:

Clarissa Beck
Redakteurin - dynamis Personalmanagement & Projektmanagement GmbH, Augsburg

Kontakt: Bildungsberatung@dynamis-web.com